Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kinderkrippe Zauberschloss GmbH

Aufnahmebedingungen

  • Wir nehmen Kinder vom 3. Lebensmonat bis zum Eintritt in den städtischen Kindergarten auf.
  • Das Minimum des Betreuungsumfanges beträgt 3 halbe Tage.

Öffnungszeiten/ Ferien

  • Die Kinderkippe Zauberschloss GmbH ist von Montag – Freitag von 07.00 Uhr -19.15 Uhr geöffnet.
  • Die Kinderkrippe Zauberschloss GmbH hat pro Jahr 5 Wochen Betriebsferien.
  • Die Kinderkrippe Zauberschloss GmbH bleibt an Feiertagen geschlossen.
  • Eine Ferienliste und Feiertagsliste wird beim Eintritt abgegeben.

Elternbeitrag

Die Kinderkippe Zauberschloss GmbH gehört zum Kreis der subventionsberechtigten Kinderkrippen der Stadt Zürich.

  • Die Monatsrechnung wird jeweils am 15. des Monats abgegeben und muss jeweils bis zum 25. eines Monats beglichen werden.
  • Schliessungstage sowie Betriebsferien werden dem Monatsbeitrag abgezogen.
  • Krankheit oder Freitage auf eigenen Wunsch werden nicht vom Monatsbeitrag abgezogen.

Subventionen, einreichepflichtige Unterlagen

  • Um Subventionen beantragen zu können, muss die Subventionsbestätigung des Schul – und Sportdepartements fristgerecht abgegeben werden. Im Idealfall zusammen mit der definitiven Anmeldung, spätestens jedoch mit dem unterzeichneten Vertrag, in der Regel vor Vertragsbeginn. Im Ausnahmefall, nach vorheriger Absprache oder falls es die Situation erfordert, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn (Eintritt Krippe).
  • Wird diese Frist nicht eingehalten, verpflichten sich die Vertragsnehmer für die Zeit bis zur Einreichung der Unterlagen den vollen Betreuungsbetrag zu bezahlen.
  • Falls die Subventionsbestätigung nicht verlängert wird werden die vollen Betreuungskosten dem Vertragsnehmer verrechnet
  • Anhand des Beitragsfaktors des Schul – und Sportdepartements berechnet das Sozialdepartement den definitiven Elternbeitrag und die Höhe der Subventionen. Sie erstellt die Elternbeitragsvereinbarung (EBV)
  • Falls die Eltern einen subventionierten Platz haben, müssen sie die Kinder regelmässig bringen ansonsten verlieren sie den Anspruch auf Subventionen in der Kinderkippe Zauberschloss GmbH.

Versicherung der Kinder

  • Die Kinder sind bei der Allianz Suisse versichert. Da in der Schweiz Krankenkassenpflicht besteht werden nur die unten aufgezeigten Ereignisse versichert.
  • Sofern ein Unfall in der Kinderkrippe Zauberschloss GmbH geschieht gelten folgende Versicherungsansprüche: Invaliditätskapital:100`000 CHF Todesfallkapital 10`000CHF

Kündigungsfrist

  • Ein Austritt ist jeweils auf Ende eines Monats nach Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Sofern die Eltern den fälligen Monatsbeitrag nicht bezahlen hat die Kinderkrippe Zauberschloss GmbH die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen